Hier lesen Sie die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema "Hygiene" und unsere Antworten.
Dies wird sowohl durch die Qualifizierung und Weiterbildung von Hygienebeauftragten in verschiedenen Berufsgruppen als auch durch Kontrollen sichergestellt:
So hat die St. Elisabeth Gruppe in den vergangenen Jahren über die gesetzlichen Vorgaben hinaus Pflege- und ärztliches Personal zu Hygienebeauftragten weitergebildet. Jede medizinische Fachrichtung hat mindestens einen hygienebeauftragten Oberarzt, jede Station und Abteilung hat mindestens einen hygienebeauftragten Mitarbeiter. Auch der Hauswirtschaftliche Dienst, d.h. der Reinigungsdienst verfügt über Hygienebeauftragte. Jährlich werden Kurse zur Weiterbildung angeboten. Einarbeitungskonzepte sichern die Hygienekenntnisse neuer Mitarbeiter. Kontrollen durch unangekündigte Begehungen seitens der Hauswirtschaft und zusätzlich seitens der Hygieneabteilung finden mindestens einmal jährlich statt.
Die Mitarbeiter aller Abteilungen werden jährlich fortgebildet. Dies schließt die Ärzteschaft, Reinigungs- und Pflegekräfte, Servicepersonal, Küchenpersonal und Sekretariate / Empfang mit ein. Alle Mitarbeiter, auch ehrenamtlich Tätige, die mit den Patienten in Kontakt treten, sind geschult. Zudem finden mehrmals im Jahr Pflichtschulungen für neu eingestellte Mitarbeiter statt. Durchgeführt werden alle Schulungen vom Bildungszentrum Ruhr, das über eine große Expertise im Bereich der Weiterbildung und Schulung im Gesundheitsbereich verfügt. Die Teilnahme an Schulungen wird kontrolliert.
Die Kliniken der St. Elisabeth Gruppe nehmen am Projekt "Modellregion Hygiene Ruhrgebiet" teil. Krankenhäuser der Region tauschen Erfahrungen aus und lernen aus Best-Practice-Lösungen. Begleitet wird diese Initiative vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes. Kleinere Gruppen schließen sich zusammen und die Hygienebeauftragten haben die Möglichkeit, bei gegenseitigen Besuchen Probleme und Lösungen zu diskutieren.
In der St. Elisabeth Gruppe entspricht die Infektionsprävention, d.h. die Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen, den gesetzlichen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts. Um die Patienten, die mit MRSA in ein Krankenhaus eingeliefert wurden, zu identifizieren, werden diese anhand festgelegter Kriterien in drei Gruppen unterteilt. Entsprechend der Vorgaben des Robert-Koch-Instituts erfolgt ein Screening bei Risikogruppen 2 und 3.
Zur Risikogruppe 2 zählen beispielsweise Menschen mit offenen chronischen Wunden und pflegende Angehörige eines Menschen mit MRSA. Bei diesen Personen wird bei der Aufnahme in das Krankenhaus ein Eingangsscreening durchgeführt. Dies bedeutet, dass ein Nasen-Rachen-Abstrich genommen wird. Hat die Person Wunden, wird jede einzelne Wunde abgestrichen, dies gilt auch für sämtliche liegende Katheter oder Sonden. Wird MRSA nachgewiesen, werden diese Patienten isoliert.
Wer zur Risikogruppe 3 zählt, wird bei Aufnahme sofort isoliert. Hier wird ein komplettes Körperscreening vorgenommen. Dies sind Personen, bei denen bekannt ist, dass sie MRSA-Träger sind. Darüber hinaus zählen dazu langzeitbeatmete Patienten und Menschen, die in den letzten Wochen einen Krankenhaus-Aufenthalt im Ausland angeben.
Schon jetzt erfüllen die Kliniken der St. Elisabeth Gruppe alle gesetzlichen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts zum Umgang und zur Prävention von MRSA-Keimen.
Über die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts hinaus wird derzeit an der Umsetzung eines flächendeckenden Screenings bei der Aufnahme gearbeitet. Mit dieser Zielsetzung ist die St. Elisabeth Gruppe den gesetzlichen Regelungen voraus. Darüber hinaus ist in den Kliniken der Gruppe mit Erfolg ein "Frühwarnsystem" etabliert worden. Alle Patienten, bei denen ein Trägerstatus (verschiedene Keime; nicht nur MRSA) ermittelt wurde, sind im EDV-System gekennzeichnet. Bei erneuter Aufnahme wird sofort ersichtlich, welcher Erreger bei diesem Patienten festgestellt wurde und welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
Im Intensivbereich wird neben dem Eingangsscreening ein wöchentliches Screening aller Patienten durchgeführt, da sich Resistenzen während einer Behandlung mit Antibiotika entwickeln können. Das Spektrum der Testung beschränkt sich nicht nur auf MRSA, sondern es werden zusätzlich Abstriche auf MRGN (ESBL), inklusive Acinetobacter und VRE vorgenommen. Durch festgelegte Untersuchungsintervalle und gezielte Suche nach resistenten Erregern, kann im Sinne der Präventionsarbeit schnell und rechtzeitig reagiert werden, sollte ein Ergebnis positiv ausfallen. Dies dient dem Schutz der Patienten. Patienten auf allen anderen Stationen werden ebenfalls bei längeren Krankenhaus-Aufenthalten oder bei andauernder Antibiotikagabe getestet. Sollte die Behandlung einer Erkrankung erfordern, dass Patienten für bestimmte Untersuchungen in ein anderes Klinikum verlegt werden müssen, so werden sie vor Verlegung und bei Rückverlegung gescreent.
Hat ein Patient multiresistente Keime, hängt es von der Art des Keimes ab, welche Maßnahmen in welcher Intensität zu ergreifen sind. Die Vorgehensweisen sind detailliert in Verfahrensanweisungen niedergeschrieben. Jede vorgegebene Handlung ist vom Personal in Checklisten zu dokumentieren. Wird bei einem Patientenbei der Einlieferung festgestellt, dass er Träger von MRSA-Keimen ist, wird er sofort - entsprechend dem Hygieneplan - isoliert versorgt. Isolierungspflichtige Patienten liegen alleine in einem Patientenzimmer. In Ausnahmefällen liegen Patienten mit gleichem Erregerspektrum und gleichem Umfang von MRSA-Keimen in einem Zimmer. Bei einer solchen Zusammenlegung wird jeder Fall einzeln von der Hygienefachkraft mit dem zuständigen ärztlichen Personal und dem Pflegeteam besprochen. Um die bestmögliche Behandlung des Patienten sicherzustellen, informiert sich die Hygienefachkraft täglich über isolierte Patienten und dokumentiert detailliert den aktuellen Status. Ärzte und Pflegedienstmitarbeiter tragen während der Behandlung entsprechende Schutzkleidung. Untersuchungsinstrumente verbleiben in den Zimmern der MRSA-Patienten. Bei Untersuchungen kommen größtenteils Einmalmaterialien zum Einsatz. Das Zimmer wird regelmäßig desinfiziert und der betroffene Patient entsprechend der Vorgaben des Arztes behandelt.
Jedes Patientenzimmer und jedes Patientenbad verfügt über einen Händedesinfektionsmittelspender. Alle Sanitärbereiche bieten die Möglichkeit einer Desinfektion. Zudem ist jeder Lagerraum, Pflegearbeitsraum, jedes Stationsdienstzimmer, Arztzimmer, Aufenthaltsraum, Stationsküche, Personalumkleiden, Pflegewagen, Reinigungswagen, Verbandswagen mit Händedesinfektionsmittelspender ausgestattet. Zusätzlich sind im Eingangsbereich der Kliniken, vor den Cafeterien und im Eingangsbereich der Physiotherapien sowie neben jeder Stempeluhr Händedesinfektionsspender angebracht. Die Reinigungsintervalle der Spender sind festgelegt und werden kontrolliert. Jedes Mittel ist mit einem Anbruchsdatum versehen. Damit erfüllt die St. Elisabeth Gruppe weit übers Maß hinaus sämtliche geforderten Kriterien.